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    Home » Ratgeber & Rechtliches » Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt?
    Ratgeber & Rechtliches

    Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt?

    Autor: VerkehrsteamNovember 16, 2024Keine Kommentare3 min. Lesezeit
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    Radarwarner in Navigationsgeraeten erlaubt oder nicht
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    Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt? Navigationsgeräte sind für viele Autofahrer unverzichtbare Begleiter im Straßenverkehr. Neben der Routenführung bieten sie oft zusätzliche Funktionen, die das Fahrerlebnis angenehmer gestalten sollen. Eine dieser Funktionen ist die Anzeige von Radarkontrollen oder Blitzern.  Viele der Hersteller werben aktiv mit der Funktion. Doch ist es in Deutschland überhaupt erlaubt, Radarwarner in Navigationsgeräten zu nutzen? 

    Inhalt

    • Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt?
      • Navigationsgeräte und Radarwarner
      • Rechtliche Grundlage: § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO)
      • Welche Konsequenzen drohen bei der Nutzung von Radarwarnern?
      • Zusammenfassung: Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt

    Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt?

    Im Folgenden gehen wir auf die rechtliche Lage ein und klären, was beim Aktivieren dieser Funktionen droht.

    Navigationsgeräte und Radarwarner

    Viele moderne Navigationsgeräte bieten nicht nur eine präzise Navigation, sondern auch die Möglichkeit, den Fahrer vor fest installierten Blitzern oder mobilen Radarkontrollen zu warnen. Diese Funktion kann über sogenannte POI (Points of Interest) integriert werden, die Standorte von Blitzern enthalten. Auf den ersten Blick scheint dies eine praktische Option zu sein, um teure Bußgelder zu vermeiden. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Funktion während der Fahrt genutzt werden darf.

    Rechtliche Grundlage: § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Die rechtliche Grundlage für die Nutzung von Radarwarnern* in Deutschland ist im § 23 Absatz 1c der StVO festgelegt. Dieser Paragraph regelt, dass es verboten ist, technische Geräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, die dazu in der Lage sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Diese Regel betrifft nicht nur eigenständige Radarwarngeräte, sondern auch Navigationsgeräte mit einer Blitzerwarnfunktion.

    Mit der Erweiterung dieses Gesetzes im Juni 2019 wurde das Verbot zudem auf Smartphones und Navigationssysteme ausgeweitet, die über Apps oder integrierte Funktionen Blitzer anzeigen können. Das bedeutet, dass Navigationsgeräte, die Blitzerwarnungen ausgeben, während der Fahrt rechtlich als Radarwarngeräte gelten und somit verboten sind.

    Radarwarner Vergleich Banner

    Wer dennoch einen Radarwarner verwenden möchte, findet in unserem Blitzerwarner Test die besten Modelle im Detail vorgestellt.

    Radaranzeige auf Onbaoard-Navigationsgeraeten beim Motorrad
    Moderne Motorräder wie z.B. die KTM 890 SMT können über die Navigation auch Radars anzeigen lassen. Es erscheint vor einem Blitzer die Info „Kamera“.

    Welche Konsequenzen drohen bei der Nutzung von Radarwarnern?

    Wird die Blitzerwarnfunktion auf einem Navigationsgerät während der Fahrt aktiviert, so handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Dies kann folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

    1. Bußgeld in Höhe von 75 Euro
      Wenn du bei einer Kontrolle erwischt wirst, dass dein Navigationsgerät Blitzer warnt, musst du mit einem Bußgeld von 75 Euro rechnen.
    2. 1 Punkt in Flensburg
      Neben dem Bußgeld wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei einem gewissen Punktestand droht der Führerscheinentzug.
    3. Beschlagnahmung des Geräts
      In einigen Fällen kann die Polizei das Gerät beschlagnahmen, um sicherzustellen, dass es nicht erneut verwendet wird. Besonders bei fest installierten Geräten in Fahrzeugen droht hier eine Beschlagnahmung.

    Für mehr Infos schaue dir unseren Ratgeber „Was droht bei Nutzung eines Radarwarners“ an.

    Zusammenfassung: Radarwarner in Navigationsgeräten erlaubt

    Navigationsgeräte, die eine Blitzerwarnfunktion beinhalten, dürfen während der Fahrt nicht aktiv genutzt werden. Das Aktivieren dieser Funktion stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar und kann zu einem Bußgeld von bis zu 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg führen. Um Sanktionen zu vermeiden, solltest du diese Funktion vor Fahrtantritt deaktivieren und auf andere legale Alternativen wie Radiodurchsagen oder vorab recherchierte Blitzer-Informationen zurückgreifen.

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